Die pure Willkr: je nachdem wer (welche Ethnie) Antragsteller ist.. wird mit zweierlei Ma gemessen.
Ich habe wenig bis gar kein Vertrauen in dieses VG (insbesondere 3. Kammer): Sachverhalte werden m.E. falsch ausgelegt, zumindest meiner. Es wird am Thema vorbeigeschrieben: Grundrechtseingriffe werden verkannt. Es wird dann tatschlich gefragt, welche Rechtsbeeintrchtigung denn vorliege: Wie wre es, wenn Sie erstmal die Polizei fragen, welche Rechtsgrundlage oder Ermchtigungsgrundlage ihr denn berhaupt vorlag, um in meine Grundrechte einzugreifen, in dem sie einen privaten Auszug begleiten/beobachten oder eine Wohnungs- oder Schlsselbergabe einer Privatwohnung dokumentieren (und das war sehr wohl eine Einmischung in mein Privatrecht/ca. 40 Minuten auf Kosten der Steuerzahler: wird sowas auch anderen Brgern angeboten, die das wnschen)? Es war ganz klar das Grundrecht der Privatautonomie aus Art. 2 GG betroffen und natrlich auch eine Verletzung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 I GG und der informationellen Selbstbestimmung Art. 2 GG, da hier berhaupt keine Sachentscheidungsvoraussetzungen einer einzigen Rechtsnorm einschlgig waren! Somit lag also gar keine Rechtsgrundlage fr diese Verwaltungsakte vor. Jeder Verwaltungsakt bedarf jedoch einer Rechtsgrundlage, insbesondere wenn Grundrechte der Brger betroffen sind. Haben Sie zudem schon mal etwas von einer staatlichen Neutraltitspflicht gehrt? Wieso wird einer Partei in einer Mietrechtsangelegenheit so ein Vorteil gewhrt, indem zu ihren Gunsten alles dokumentiert wird und ich nicht einmal erfahre, dass der Vorgang (mich und meine Daten betreffend) in einem Polizeivermerk gespeichert wurde, weil ich nach wenigen Minuten nicht ein mal mehr anwesend war und mir vorher auf meine Anfrage mitgeteilt wurde, dass der VA nichts mit mir zu tun habe (was ich auch sehr gut beweisen kann)! Wo gibt es denn solche intransparenten Vorgnge, dass auf so eine Art Polizeivermerke ber uns gespeichert werden knnen, ohne, dass uns was mitgeteilt wird? Angeblich lag ein berechtigter Anfangsverdacht durchaus vor: erfolgte berhaupt eine Anhrung gem. 28 VwfVG? Was ist, wenn die Behaptungen einer Person gar nicht stimmen? dann sei es also trotzdem rechtens diesen Sachverhalt, der auf vllig lckenhafte und falsche Informationsquellen gesttzt wurde, zu speichern und dann auch noch wie echte Tatsachen dem Finanzamt weiterzuleiten? So luft das also angeblich rechtmig ab, ohne, dass der Brger nicht einmal gefragt wurde. Mal ganz abgesehen von diesen vielen Fehlern: selbst ein mndlicher Mietvertrag und Barzahlungen berechtigen ganz sicher nicht zu einem Verdacht und zu solchen Anschuldigungen!! Wenn ein mndlicher und durch Emails schriftlich besttigter Mietvertrag und Barzahlungen doch angeblich verdachtserregend seien, dann rufen Sie doch die Legislative am besten gleich morgen an und bitten um nderungen im BGB! So ein Schwachsinn echt! Seit wann stellen solche Dinge eine Berechtigung von Steuerhinterziehung? Ein Mietvertrag kann mndlich abgeschlossen werde (siehe BGB): daran ist gar nichts verdchtig! Auch nicht, wenn der Vertragspartner einen Migrationshintergrund hat! Zumal wurde ich durch die Beamten nicht mal angehrt, gem. 28 VwfVG, d.h. es wurde blind und einseitig den Angaben einer deutschstmmigen Person geglaubt (ich habe einen Migrationshintergrund) klar, da gert man nicht nur meiner Ansicht nach schnell unter die Verdchtigten. Es gibt etliche Wohngemeinschaften in Deutschland und fast berall luft es so ab.. Es wre vielleicht auch mal angebracht, die andere Seite anzuhren, die diese unberechtigten Verdchtigungen schnell htte widerlegen knnen.. Ich habe insgesamt mittlerweile wenig Vertrauen in die deutsche Polizei und Justiz. Es wird hufig mit zweierlei Ma gemessen, was dieser gesamte Fall erneut sehr gut beweist. Hier werden Brger fast wie Kriminelle behandelt, die als angehende Juristen das BGB sehr gut kennen und sich daran gehalten haben! Ziemlich absurd und m.E. sehr rassistisch das Ganze! von A bis Z! Unschuldige Brger mit Migrationshintergrund werden grundlos verdchtigt!!
Sehr geehrte Richter/innen der 3. Kammer: die Polizei DARF NIEMANDEM Informationen, die sie ber Brger im Amt gewonnen hat weitergeben!! Diese Info erhlt man von jeder seris-arbeitenden Polizeibehrde, da es dem Gesetzesstand entspricht! Wenn es einzelne Polizisten gibt, die den Datenschutz und die Persnlichkeitsrechte der Brger missachten, indem Sie x-beliebigen Personen (neugierigen Dritten/Privatpersonen) die bei ihnen vorbeikommen, Informationen, die sie im Rahmen ihrer Dienstttigkeit gewonnem haben, heraus gegeben haben, so sind das grbste Gesetzesverste. Wie kommen Sie also auf die Idee zu schreiben: "waren das berhaupt schtzenswerte Informationen?" Was ist denn schon dabei, oder? Sollten doch alle Brger bei einem Schutzpolizistem vorbeischauen, wenn er ber die Finanzen und Einnahmen seines Nachbarn einiges in Erfahrung bringen mchte? Gehts mit euch eigentlich noch? Wie kommt es, dass solche Personen als Richter arbeiten drfen? Lesen diese Leute auch mal das Grundgesetz und die allgemeinen Normen aus dem StGB etc. bevor sie losschreiben? Sie knnen davon ausgehen, dass Ihr Beschluss verffentlicht wird!
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